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169.81 GEBVNOEMN CH-BE

Art. 22 Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) - Abtretung eines Gesellschaftsanteils

Tarif - Obligationenrecht
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Art. 22 Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) · Abtretung eines Gesellschaftsanteils

Die Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand für die Beurkundung der Abtretung eines Gesellschaftsanteils an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt mindestens 200 Franken.

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