169.81
GEBVNOEMN
CH-BE
Art. 22 Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) - Abtretung eines Gesellschaftsanteils
Tarif - Obligationenrecht
Art. 22 Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) · Abtretung eines Gesellschaftsanteils
Die Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand für die Beurkundung der Abtretung eines Gesellschaftsanteils an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt mindestens 200 Franken.