169.81
GEBVNOEMN
CH-BE
Art. 18 Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) - Grundpfandrechte
Tarif - Sachenrecht
Art. 18 Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) · Grundpfandrechte
1. Die Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand für die Beurkundung eines Grundpfandvertrags, für die Umwandlung eines bestehenden Grundpfandrechts in eine andere Grundpfandart und für die Beurkundung der Errichtung oder Erhöhung eines Eigentümer- oder Inhaberschuldbriefs beträgt mindestens 200 Franken.
2. ...
3. Für die Anmeldung eines gesetzlichen Grundpfandrechts in dem ihm zugrunde liegenden Rechtsgeschäft wird keine zusätzliche Gebühr geschuldet, sofern für das Hauptgeschäft die Gebühr nach einem Rahmentarif bemessen wird.
4. ...
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
JGK 26 12 14 92 · be (Art. 18 Abs. 1 GebVN)
Notary Fee Dispute and Reduction
Used as the basis for the fee assessment criteria for the mortgage deed (school brief).