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169.81 GEBVNOEMN CH-BE

Art. 14 Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) - Planänderung

Tarif - Sachenrecht
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Art. 14 Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) · Planänderung

1. Die Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand für die Beurkundung einer Planänderung von Grundstücken beträgt mindestens 500 Franken.

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