169.81
GEBVNOEMN
CH-BE
Art. 14 Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) - Planänderung
Tarif - Sachenrecht
Art. 14 Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) · Planänderung
1. Die Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand für die Beurkundung einer Planänderung von Grundstücken beträgt mindestens 500 Franken.