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169.81 GEBVNOEMN CH-BE

Art. 11 Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) - Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Tarif - Erbrecht
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Art. 11 Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) · Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Die Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand für die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen beträgt mindestens 300 Franken.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

JGK 26 12 17 63 · be (Art. 11 GebVN)
Notary Fee Assessment and Documentation Dispute
Used to calculate and set the final fee for the opening of the testament/contract of inheritance (Eröffnung Erbvertrag).
JGK 26 12 15 54 · be (Art. 11 GebVN)
Review of Notary Fees and Expenses in Estate Administration
Wird zur Festsetzung der Gebühr für die Eröffnung des Ehe- und Erbvertrages herangezogen (Ziffer 1).