169.221
NPVOEXNREN
CH-BE
Art. 7 Verordnung über die Notariatsprüfung (NPV) - Dauer und Ort
Praktische Ausbildung
Art. 7 Verordnung über die Notariatsprüfung (NPV) · Dauer und Ort
1. Die praktische Ausbildung dauert 24 Monate.
2. Mindestens 18 Monate sind in einem Notariatsbüro und mindestens drei Monate bei einem Grundbuchamt zu absolvieren.
3. Die übrigen drei Monate können beim Handelsregisteramt, bei einem kantonalen Gericht, beim Rechtsdienst einer Direktion der Kantonsverwaltung, bei der Staatskanzlei oder einem Regierungsstatthalteramt absolviert werden.