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Art. 24 Verordnung über die Notariatsprüfung (NPV)

Gebühren
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Art. 24 Verordnung über die Notariatsprüfung (NPV)

1. Die Gebühr für die Notariatsprüfung und für eine Wiederholung beträgt je 2600 Franken. Die Gebühr für die Zulassungsprüfung zur praktischen Ausbildung beträgt 400 bis 1200 Franken.

2. Wer die Anmeldung vor Prüfungsbeginn zurückzieht, hat eine Gebühr von 100 bis 200 Franken zu entrichten.

3. Die Patentgebühr beträgt 300 Franken.

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