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Art. 14 Verordnung über die Notariatsprüfung (NPV) - Dauer

Notariatsprüfung - Allgemeines
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Art. 14 Verordnung über die Notariatsprüfung (NPV) · Dauer

1. Die schriftlichen Prüfungen dauern für alle Aufgaben je sechs Stunden.

2. Die mündlichen Prüfungen dauern in allen Fächern je 20 Minuten.

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