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169.221 NPVOEXNREN CH-BE

Art. 11 Verordnung über die Notariatsprüfung (NPV) - Anwältinnen und Anwälte

Praktische Ausbildung
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Art. 11 Verordnung über die Notariatsprüfung (NPV) · Anwältinnen und Anwälte

1. Wer das bernische Anwaltspatent besitzt, hat eine verkürzte praktische Ausbildung von 18 Monaten zu absolvieren, und zwar 15 Monate in einem Notariatsbüro und drei Monate bei einem Grundbuchamt.

2. Während der Praktikumsdauer darf im Rahmen der gemäss Artikel 8 Absatz 1 vorgeschriebenen minimalen Präsenzzeit keine Anwaltstätigkeit ausgeübt werden.

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