169.112
NVONRN
CH-BE
Art. 6 Notariatsverordnung (NV) - Veröffentlichung
Organisation des Notariats - Notariatsregister
Art. 6 Notariatsverordnung (NV) · Veröffentlichung
Eintragung und Löschung der Notarin oder des Notars im Notariatsregister werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Namen und die Geschäftsadressen der eingetragenen Notarinnen und Notare werden im Internet veröffentlicht. Die Aufsichtsbehörde trifft die technischen und organisatorischen Massnahmen für den sicheren Betrieb.