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169.112 NVONRN CH-BE

Art. 6 Notariatsverordnung (NV) - Veröffentlichung

Organisation des Notariats - Notariatsregister
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Art. 6 Notariatsverordnung (NV) · Veröffentlichung

Eintragung und Löschung der Notarin oder des Notars im Notariatsregister werden im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Namen und die Geschäftsadressen der eingetragenen Notarinnen und Notare werden im Internet veröffentlicht. Die Aufsichtsbehörde trifft die technischen und organisatorischen Massnahmen für den sicheren Betrieb.

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