169.112
NVONRN
CH-BE
Art. 52 Notariatsverordnung (NV) - Protokoll
Beurkundungsverfahren - Beurkundung von Vorgängen und Zuständen - Allgemeines
Art. 52 Notariatsverordnung (NV) · Protokoll
1. Die Urkunde enthält eine genaue Beschreibung des Vorgangs oder Zustands und den Ort, das Datum und, soweit nötig, die Tageszeit der Feststellung. Sie erwähnt ferner, wer die Notarin oder den Notar rogiert hat.
2. Bezieht sich die Feststellung auf ein Grundstück, ist dieses genau zu bezeichnen; weitere Grundbucheinschreibungen sind nur zu erwähnen, sofern sie für den Zweck der Beurkundung von Bedeutung sind.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
09 39 · be (Art. 52 Abs. 1 NV)
Notary Discipline for Self-Involvement in Heir Certificate Notarization
Cited as a professional duty that was violated by the notary, underpinning the conviction in order 1.