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169.112 NVONRN CH-BE

Art. 43 Notariatsverordnung (NV) - Prüfung der Identität, Handlungsfähigkeit, Vertretungs- und Mitwirkungsbefugnis

Beurkundungsverfahren - Beurkundung von Willenserklärungen - Allgemeines
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Art. 43 Notariatsverordnung (NV) · Prüfung der Identität, Handlungsfähigkeit, Vertretungs- und Mitwirkungsbefugnis

1. Die Notarin oder der Notar prüft die Identität und Handlungsfähigkeit der Urkundsparteien und bei Vertretungsverhältnissen die Vertretungsbefugnis.

2. Ist eine Urkundspartei der Notarin oder dem Notar nicht bekannt, stellt diese oder dieser ihre Identität fest.

3. Die Notarin oder der Notar stellt die Identität und Mitwirkungsbefugnis der Nebenpersonen fest.

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