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169.112 NVONRN CH-BE

Art. 17d Notariatsverordnung (NV) - Inhalt des Testamentenregisters

Organisation des Notariats - Aufbewahrung der Akten - Verfügungen von Todes wegen
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Art. 17d Notariatsverordnung (NV) · Inhalt des Testamentenregisters

1. Das Testamentenregister enthält

a) eine fortlaufende Ordnungsnummer,

b) den Namen und den Vornamen der verfügenden Person und allenfalls der einliefernden Person, sofern diese mit der verfügenden Person nicht identisch ist,

c) die Art und das Datum der Verfügung von Todes wegen,

d) das Datum der Annahme,

e) das Datum der Herausgabe und die Empfängerin oder den Empfänger,

f) das Datum der Eröffnung, sofern diese durch die Notarin oder den Notar erfolgt,

g) ein nach Namen alphabetisch geführtes Inhaltsverzeichnis.

2. Für Ausfertigungen von Eheverträgen sowie für Vorsorgeaufträge gilt Absatz 1 sinngemäss.

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