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169.112 NVONRN CH-BE

Art. 10b Notariatsverordnung (NV) - Ausübung einer unzulässigen Liegenschaftsvermittlung durch Drittpersonen

Organisation des Notariats - Liegenschaftsvermittlung
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Art. 10b Notariatsverordnung (NV) · Ausübung einer unzulässigen Liegenschaftsvermittlung durch Drittpersonen

1. Eine Person mit Eintrag im Notariatsregister darf eine unvereinbare Liegenschaftsvermittlung nicht durch Drittpersonen ausüben lassen.

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