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Art. 23 Kantonales Anwaltsgesetz (KAG) - Gesuch um Eintragung

Anwaltsregister
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Art. 23 Kantonales Anwaltsgesetz (KAG) · Gesuch um Eintragung

1. Gesuche um Eintragung in das Anwaltsregister sind schriftlich an die Anwaltsaufsichtsbehörde zu richten.

2. Das Gesuch enthält den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Heimatort oder die Staatsangehörigkeit, die Geschäftsadressen sowie gegebenenfalls den Namen des Anwaltsbüros.

3. Dem Gesuch sind beizulegen

a. eine Kopie des Anwaltspatentes,

b. ein Handlungsfähigkeitszeugnis,

c. ein Auszug aus dem Strafregister,

d. Auszüge aus den Betreibungsregistern der Wohnsitzgemeinde und des Geschäftssitzes,

e. eine persönliche Erklärung über die Unabhängigkeit der Berufsausübung,

f. **\*** ein Nachweis, dass die abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung die Anforderungen von Artikel 10 erfüllt.

4. Die Unterlagen gemäss Absatz 3 Buchstaben b bis d dürfen nicht älter als drei Monate sein.

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