Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
166.1 ENRDDINJ CH-BE

Art. 7 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter (EnRD) - Taggeld

Nebenamtliche Richterinnen und Richter
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter (EnRD) · Taggeld

1. Der Anspruch auf ein ganzes Taggeld besteht unabhängig von der Dauer der Sitzung am betreffenden Tag.

2. Mit dem Taggeld sind allfällige Auslagen für Hauptmahlzeiten oder Zwischenverpflegungen abgegolten.

3. Entfällt die angesetzte Sitzung, so kann die Hälfte des Taggeldes zugesprochen werden.

← Art. 6 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter (EnRD) Gegenstand und Geltungsbereich Art. 8 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter (EnRD) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →