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166.1 ENRDDINJ CH-BE

Art. 16 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter (EnRD) - Aufhebung von Erlassen

Schlussbestimmungen
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Art. 16 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter (EnRD) · Aufhebung von Erlassen

1. Folgende Erlasse werden aufgehoben

1. Dekret vom 11. Dezember 1985 betreffend die Taggelder und Reiseentschädigungen in der Gerichts- und Justizverwaltung (BSG 166.1),

2. Dekret vom 10. Februar 2004 über die Besondere Rechnung der Gerichtsbehörden (BSG 620.01).

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