166.1
ENRDDINJ
CH-BE
Art. 1 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter (EnRD) - Gegenstand und Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter (EnRD) · Gegenstand und Geltungsbereich
Dieses Dekret regelt die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter und der nebenamtlichen Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber der kantonalen Gerichtsbehörden.
Zu den nebenamtlichen Richterinnen und Richtern im Sinne dieses Dekrets gehören auch die nebenamtlichen Mitglieder und Ersatzmitglieder der Anwaltsaufsichtsbehörde sowie Personen, die als ausserordentliche Richterinnen und Richter im Einzelfall oder für eine befristete Zeit eingesetzt werden.