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166.1 ENRDDINJ CH-BE

Art. 1 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter (EnRD) - Gegenstand und Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter (EnRD) · Gegenstand und Geltungsbereich

Dieses Dekret regelt die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter und der nebenamtlichen Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber der kantonalen Gerichtsbehörden.

Zu den nebenamtlichen Richterinnen und Richtern im Sinne dieses Dekrets gehören auch die nebenamtlichen Mitglieder und Ersatzmitglieder der Anwaltsaufsichtsbehörde sowie Personen, die als ausserordentliche Richterinnen und Richter im Einzelfall oder für eine befristete Zeit eingesetzt werden.

Gegenstand und Geltungsbereich Art. A1-1 Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter (EnRD) →

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