164.214
GESCHRSBOLRGACOLREGINTAROCOL
CH-BE
Art. 3 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland (GeschR SB OL) - Organe
Organe der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland
Art. 3 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland (GeschR SB OL) · Organe
1. Die Organe der Schlichtungsbehörde sind
a) die Vorsitzendenkonferenz,
b) die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter,
c) die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Geschäftsleiterin oder des Geschäftsleiters,
d) die leitende Gerichtsschreiberin oder der leitende Gerichtsschreiber.