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Art. 2 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland (GeschR SB OL) - Grundsätze der Selbstverwaltung

Stellung und Organisation
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Art. 2 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland (GeschR SB OL) · Grundsätze der Selbstverwaltung

1. Die Leitungsorgane beachten sinngemäss die allgemeinen Grundsätze der Steuerung von Finanzen und Leistungen gemäss Artikel 3 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG).

2. Die Schlichtungsbehörde bekennt sich gegen innen und aussen zum Grundsatz der Transparenz und zum Recht auf Information, unter Beachtung des Amtsgeheimnisses und des Datenschutzes.

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