164.214
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CH-BE
Art. 18 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland (GeschR SB OL) - Aufgaben der Vorsitzenden
Verschiedene Bestimmungen
Art. 18 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland (GeschR SB OL) · Aufgaben der Vorsitzenden
1. Die Vorsitzenden sorgen für eine qualitativ hochwertige und effiziente Rechtsberatung und Schlichtung.
2. Sie erfüllen weitere, ihnen in der Gesetzgebung übertragene Aufgaben.