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164.214 GESCHRSBOLRGACOLREGINTAROCOL CH-BE

Art. 17 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland (GeschR SB OL) - Tätigkeiten bei der Schlichtungsbehörde

Verschiedene Bestimmungen
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Art. 17 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland (GeschR SB OL) · Tätigkeiten bei der Schlichtungsbehörde

1. Bei der Schlichtungsbehörde sind tätig

a) die ordentlich gewählten Vorsitzenden,

b) die vom Obergericht eingesetzten ausserordentlichen Vorsitzenden,

c) die Gerichtsschreiberinnen und die Gerichtsschreiber,

d) die paritätischen Vertreterinnen und Vertreter für die arbeitsrechtlichen und mietrechtlichen Streitigkeiten (Fachrichterinnen und Fachrichter),

e) die Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretäre,

f) die Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten und die Lernenden.

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