164.214
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CH-BE
Art. 16 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland (GeschR SB OL) - Einsicht in Akten
Organe der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland - Protokollierung und Information
Art. 16 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland (GeschR SB OL) · Einsicht in Akten
Die Vorsitzenden haben Zugang zu allen Akten der Vorsitzendenkonferenz.
Sie haben Akteneinsicht in die Akten der Geschäftsleiterin oder des Geschäftsleiters, soweit sie persönlich betroffen sind oder wenn sie diese zur Ausübung ihrer Aufgaben benötigen.