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164.214 GESCHRSBOLRGACOLREGINTAROCOL CH-BE

Art. 16 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland (GeschR SB OL) - Einsicht in Akten

Organe der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland - Protokollierung und Information
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Art. 16 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland (GeschR SB OL) · Einsicht in Akten

Die Vorsitzenden haben Zugang zu allen Akten der Vorsitzendenkonferenz.

Sie haben Akteneinsicht in die Akten der Geschäftsleiterin oder des Geschäftsleiters, soweit sie persönlich betroffen sind oder wenn sie diese zur Ausübung ihrer Aufgaben benötigen.

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