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164.214 GESCHRSBOLRGACOLREGINTAROCOL CH-BE

Art. 11 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland (GeschR SB OL)

Organe der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland - Sekretariatsleitung
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Art. 11 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland (GeschR SB OL)

1. Das Sekretariat verfügt über eine Leiterin oder einen Leiter.

2. Sie oder er ist zuständig für

a die Lernendenbetreuung,

b weitere ihr oder ihm übertragene besondere Aufgaben.

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