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164.214 GESCHRSBOLRGACOLREGINTAROCOL CH-BE

Art. 10 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland (GeschR SB OL)

Organe der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland - Leitende Gerichtsschreiberin oder leitender Gerichtsschreiber
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Art. 10 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland (GeschR SB OL)

1. Die leitende Gerichtsschreiberin oder der leitende Gerichtsschreiber unterstützt die Geschäftsleiterin oder den Geschäftsleiter und führt an den Sitzungen der Vorsitzendenkonferenz das Protokoll.

2. Sie oder er koordiniert und delegiert die Zusatzaufgaben der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber sowie der Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretäre.

3. Die weiteren Aufgaben werden auf Vorschlag der Geschäftsleiterin oder des Geschäftsleiters durch die Vorsitzendenkonferenz definiert.

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