Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
164.214 GESCHRSBOLRGACOLREGINTAROCOL CH-BE

Art. 1 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland (GeschR SB OL) - Stellung

Stellung und Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland (GeschR SB OL) · Stellung

1. Unter Vorbehalt der Aufgaben und Befugnisse der Justizverwaltungsleitung, des Obergerichts und des Regionalgerichts Oberland ist die Schlichtungsbehörde in Verwaltung und Organisation selbstständig.

2. Wo nötig, spricht sich die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter mit den Leitungsorganen der übrigen in der Region Oberland ansässigen Zivil- und Strafgerichtsbehörden und dem Obergericht ab.

Stellung Art. 2 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland (GeschR SB OL) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →