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CH-BE
Art. 7 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland (GeschR SB BM) - Beschlussfassung
Organe der regionalen Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland - Vorsitzendenkonferenz
Art. 7 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland (GeschR SB BM) · Beschlussfassung
1. Die Vorsitzendenkonferenz beschliesst mit der relativen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Damit ein Beschluss gültig zustande kommt, muss mehr als die Hälfte aller Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.
2. Bei Stimmengleichheit entscheidet
a) bei Beschlüssen: der Stichentscheid der Geschäftsleiterin oder des Geschäftsleiters;
b) bei Wahlen: das Los.
3. Zirkulationsbeschlüsse sind zulässig. Die Stimmabgabe erfolgt in diesem Fall schriftlich (auch per E-Mail) durch entsprechende Erklärung an die Geschäftsleiterin oder den Geschäftsleiter.