164.213
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CH-BE
Art. 4 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland (GeschR SB BM) - Zusammensetzung und Stimmrecht
Organe der regionalen Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland - Vorsitzendenkonferenz
Art. 4 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland (GeschR SB BM) · Zusammensetzung und Stimmrecht
1. Alle der Schlichtungsbehörde durch das Obergericht zugeteilten ordentlich gewählten Vorsitzenden bilden die Vorsitzendenkonferenz.
2. Jede und jeder Vorsitzende verfügt unabhängig vom Beschäftigungsgrad über eine Stimme.
3. Die ausserordentlich eingesetzten Vorsitzenden können mit beratender Stimme an der Vorsitzendenkonferenz teilnehmen. Ab einer Einsatzdauer von sechs Monaten sind sie wie die ordentlich gewählten Vorsitzenden stimmberechtigt.
4. Die Geschäftsleiterin oder der Geschäftleiter übernimmt den Vorsitz der Vorsitzendenkonferenz.