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CH-BE
Art. 3 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland (GeschR SB BM) - Organe
Organe der regionalen Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland
Art. 3 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland (GeschR SB BM) · Organe
1. Die Organe der Schlichtungsbehörde sind
a) die Vorsitzendenkonferenz,
b) die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter,
c) die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Geschäftsleiterin oder des Geschäftsleiters,
d) die leitende Gerichtsschreiberin oder der leitende Gerichtsschreiber.