164.213
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CH-BE
Art. 23 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland (GeschR SB BM) - Kleidung
Verschiedene Bestimmungen
Art. 23 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland (GeschR SB BM) · Kleidung
1. Zu den Sitzungen der Schlichtungsbehörde erscheinen die Vorsitzenden, die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber, die Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretäre, die Fachrichterinnen und Fachrichter sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Parteien in schicklicher Kleidung.