164.213
GESCHRSBBMRGACBMRIRACBMARC
CH-BE
Art. 18 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland (GeschR SB BM) - Aufgaben der Vorsitzenden
Verschiedene Bestimmungen
Art. 18 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland (GeschR SB BM) · Aufgaben der Vorsitzenden
1. Die Vorsitzenden sorgen für eine qualitativ hochwertige und effiziente Rechtsberatung und Schlichtung.
2. Sie erfüllen weitere, ihnen in der Gesetzgebung übertragene Aufgaben.