164.213
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CH-BE
Art. 17 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland (GeschR SB BM) - Tätigkeiten bei der Schlichtungsbehörde
Verschiedene Bestimmungen
Art. 17 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland (GeschR SB BM) · Tätigkeiten bei der Schlichtungsbehörde
1. Bei der Schlichtungsbehörde sind tätig
a) die ordentlich gewählten Vorsitzenden,
b) die vom Obergericht eingesetzten ausserordentlichen Vorsitzenden,
c) die Gerichtsschreiberinnen und die Gerichtsschreiber,
d) die paritätischen Vertreterinnen und Vertreter für die arbeitsrechtlichen, gleichstellungsrechtlichen und mietrechtlichen Streitigkeiten (Fachrichterinnen und Fachrichter),
e) die Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretäre,
f) die Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten und die Lernenden.