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Art. 15 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland (GeschR SB BM) - Protokoll

Organe der regionalen Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland - Protokollierung und Information
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Art. 15 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland (GeschR SB BM) · Protokoll

1. Über die Anträge und Beschlüsse der Vorsitzendenkonferenz ist ein Protokoll zu verfassen, das in geraffter Form gleichzeitig auch Aufschluss über die Beratungen gibt.

2. Das Protokoll ist den Vorsitzenden innert fünf Tagen seit der Sitzung schriftlich (per E-Mail) zuzustellen.

3. Allfällige Ergänzungen und Berichtigungen sind innert fünf Tagen schriftlich geltend zu machen.

4. Dem übrigen Personal sind die Beschlüsse durch Protokollauszüge oder in anderer geeigneter Form durch die Geschäftsleiterin oder den Geschäftsleiter mitzuteilen.

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