164.212
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CH-BE
Art. 9 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau (GeschR SB EO) - Stellvertreterin oder Stellvertreter
Organe der regionalen Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau - Die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter
Art. 9 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau (GeschR SB EO) · Stellvertreterin oder Stellvertreter
Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter unterstützt die Geschäftsleiterin oder den Geschäftsleiter bei der Aufgabenerfüllung und vertritt sie oder ihn im Verhinderungsfall.