164.212
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CH-BE
Art. 10 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau (GeschR SB EO)
Organe der regionalen Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau - Leitende Gerichtsschreiberin oder leitender Gerichtsschreiber
Art. 10 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau (GeschR SB EO)
1. Die leitende Gerichtsschreiberin oder der leitende Gerichtsschreiber unterstützt die Geschäftsleiterin oder den Geschäftsleiter und führt an den Sitzungen der Vorsitzendenkonferenz das Protokoll.
2. Sie oder er koordiniert und delegiert die Zusatzaufgaben der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber sowie der Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretäre.
3. Die weiteren Aufgaben werden auf Vorschlag der Geschäftsleiterin oder des Geschäftsleiters durch die Vorsitzendenkonferenz definiert.