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164.211 GESCHRSBBJSRGACJBSSBARCS CH-BE

Art. 8 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) - Beschlussfassung

Organe der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland - Vorsitzendenkonferenz
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Art. 8 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) · Beschlussfassung

1. Die Vorsitzendenkonferenz beschliesst mit der relativen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Damit ein Beschluss gültig zustande kommt, muss mehr als die Hälfte aller Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.

2. Bei Stimmengleichheit entscheidet

a) bei Beschlüssen: der Stichentscheid der Geschäftsleiterin oder des Geschäftsleiters;

b) bei Wahlen: das Los.

3. Zirkulationsbeschlüsse sind zulässig. Die Stimmabgabe erfolgt in diesem Fall schriftlich (auch per E-Mail) durch entsprechende Erklärung an die Geschäftsleiterin oder den Geschäftsleiter.

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