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164.211 GESCHRSBBJSRGACJBSSBARCS CH-BE

Art. 5 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) - Zusammensetzung und Stimmrecht

Organe der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland - Vorsitzendenkonferenz
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Art. 5 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) · Zusammensetzung und Stimmrecht

1. Alle der Schlichtungsbehörde durch das Obergericht zugeteilten ordentlich gewählten Vorsitzenden bilden die Vorsitzendenkonferenz.

2. Jede und jeder Vorsitzende verfügt unabhängig vom Beschäftigungsgrad über eine Stimme.

3. Die ausserordentlich eingesetzten Vorsitzenden können mit beratender Stimme an der Vorsitzendenkonferenz teilnehmen. Ab einer Einsatzdauer von sechs Monaten sind sie wie die ordentlich gewählten Vorsitzenden stimmberechtigt.

4. Die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter übernimmt den Vorsitz der Vorsitzendenkonferenz.

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