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164.211 GESCHRSBBJSRGACJBSSBARCS CH-BE

Art. 4 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS)

Organe der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland
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Art. 4 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS)

1. Die Organe der Schlichtungsbehörde sind

a die Vorsitzendenkonferenz,

b die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter,

c die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Geschäftsleiterin oder des Geschäftsleiters,

d die leitende Gerichtsschreiberin oder der leitende Gerichtsschreiber.

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