164.211
GESCHRSBBJSRGACJBSSBARCS
CH-BE
Art. 4 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS)
Organe der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland
Art. 4 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS)
1. Die Organe der Schlichtungsbehörde sind
a die Vorsitzendenkonferenz,
b die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter,
c die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Geschäftsleiterin oder des Geschäftsleiters,
d die leitende Gerichtsschreiberin oder der leitende Gerichtsschreiber.