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CH-BE
Art. 3 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) - Aussenstelle
Stellung und Organisation
Art. 3 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) · Aussenstelle
Die regionale Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland führt eine Aussenstelle in Moutier
Der Begriff Schlichtungsbehörde umfasst auch die Aussenstelle in Moutier.
Die Vorsitzendenkonferenz, die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter sowie die leitende Gerichtsschreiberin oder der leitende Gerichtsschreiber sind in ihren Funktionen auch für die Aussenstelle in Moutier zuständig.
Die Organisation und die Stellvertretung werden durch die zuständigen Organe der Schlichtungsbehörde auch für die Aussenstelle in Moutier geregelt.