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164.211 GESCHRSBBJSRGACJBSSBARCS CH-BE

Art. 3 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) - Aussenstelle

Stellung und Organisation
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Art. 3 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) · Aussenstelle

Die regionale Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland führt eine Aussenstelle in Moutier

Der Begriff Schlichtungsbehörde umfasst auch die Aussenstelle in Moutier.

Die Vorsitzendenkonferenz, die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter sowie die leitende Gerichtsschreiberin oder der leitende Gerichtsschreiber sind in ihren Funktionen auch für die Aussenstelle in Moutier zuständig.

Die Organisation und die Stellvertretung werden durch die zuständigen Organe der Schlichtungsbehörde auch für die Aussenstelle in Moutier geregelt.

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