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164.211 GESCHRSBBJSRGACJBSSBARCS CH-BE

Art. 2 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) - Grundsätze der Selbstverwaltung

Stellung und Organisation
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Art. 2 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) · Grundsätze der Selbstverwaltung

1. Die Leitungsorgane beachten sinngemäss die allgemeinen Grundsätze der Steuerung von Finanzen und Leistungen gemäss Artikel 3 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG)[[2]].

2. Die Schlichtungsbehörde bekennt sich gegen innen und aussen zum Grundsatz der Transparenz und zum Recht auf Information, unter Beachtung des Amtsgeheimnisses und des Datenschutzes.

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