164.211
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CH-BE
Art. 19 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) - Aufgaben der Vorsitzenden
Verschiedene Bestimmungen
Art. 19 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) · Aufgaben der Vorsitzenden
1. Die Vorsitzenden sorgen für eine qualitativ hochwertige und effiziente Rechtsberatung und Schlichtung.
2. Sie erfüllen weitere, ihnen in der Gesetzgebung übertragene Aufgaben.