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164.211 GESCHRSBBJSRGACJBSSBARCS CH-BE

Art. 18 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) - Tätigkeiten bei der Schlichtungsbehörde

Verschiedene Bestimmungen
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Art. 18 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) · Tätigkeiten bei der Schlichtungsbehörde

1. Bei der Schlichtungsbehörde sind tätig

a die ordentlich gewählten Vorsitzenden,

b die vom Obergericht eingesetzten ausserordentlichen Vorsitzenden,

c die Gerichtsschreiberinnen und die Gerichtsschreiber,

d die paritätischen Vertreterinnen und Vertreter für die arbeitsrechtlichen und mietrechtlichen Streitigkeiten (Fachrichterinnen und Fachrichter),

e die Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretäre,

f die Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten und die Lernenden.

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