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CH-BE
Art. 18 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) - Tätigkeiten bei der Schlichtungsbehörde
Verschiedene Bestimmungen
Art. 18 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) · Tätigkeiten bei der Schlichtungsbehörde
1. Bei der Schlichtungsbehörde sind tätig
a die ordentlich gewählten Vorsitzenden,
b die vom Obergericht eingesetzten ausserordentlichen Vorsitzenden,
c die Gerichtsschreiberinnen und die Gerichtsschreiber,
d die paritätischen Vertreterinnen und Vertreter für die arbeitsrechtlichen und mietrechtlichen Streitigkeiten (Fachrichterinnen und Fachrichter),
e die Gerichtssekretärinnen und Gerichtssekretäre,
f die Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten und die Lernenden.