164.211
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CH-BE
Art. 17 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) - Einsicht in Akten
Organe der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland - Protokollierung und Information
Art. 17 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) · Einsicht in Akten
Die Vorsitzenden haben Zugang zu allen Akten der Vorsitzendenkonferenz.
Sie haben Akteneinsicht in die Akten der Geschäftsleiterin oder des Geschäftsleiters, soweit sie persönlich betroffen sind oder wenn sie diese zur Ausübung ihrer Aufgaben benötigen.