164.211
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CH-BE
Art. 14 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) - Finanzkompetenzen für Verwaltungsaufgaben
Organe der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland - Zeichnungsberechtigung und Finanzkompetenzen
Art. 14 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) · Finanzkompetenzen für Verwaltungsaufgaben
1. Die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter bewilligt Ausgaben für Verwaltungsaufgaben bis zu einer Höhe von 30'000 Franken in eigener Kompetenz. Eine Delegation an die Stellvertreterin oder den Stellvertreter der Geschäftsleiterin oder des Geschäftsleiters oder an die Ressourcenverantwortliche oder den Ressourcenverantwortlichen des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland ist möglich.
2. Ausgaben über 30'000 Franken bedürfen einer Ausgabenbewilligung durch die Geschäftsleitung des Obergerichts.