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164.211 GESCHRSBBJSRGACJBSSBARCS CH-BE

Art. 12 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS)

Organe der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland - Sekretariatsleitung
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Art. 12 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS)

1. Das Sekretariat verfügt über eine Leiterin oder einen Leiter.

2. Sie oder er ist zuständig für

a) die Aufsicht über das Sekretariat,

b) die Lernendenbetreuung,

c) weitere ihr oder ihm übertragene besondere Aufgaben.

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