164.211
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CH-BE
Art. 10 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) - Stellvertreterin oder Stellvertreter
Organe der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland - Die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter
Art. 10 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) · Stellvertreterin oder Stellvertreter
Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter unterstützt die Geschäftsleiterin oder den Geschäftsleiter bei der Aufgabenerfüllung und vertritt sie oder ihn im Verhinderungsfall.