164.211
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CH-BE
Art. 1 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) - Stellung
Stellung und Organisation
Art. 1 Geschäftsreglement der regionalen Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (GeschR SB BJS) · Stellung
Unter Vorbehalt der Aufgaben und Befugnisse der Justizverwaltungsleitung, des Obergerichts und des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland ist die Schlichtungsbehörde in Verwaltung und Organisation selbstständig.
Wo nötig, spricht sich die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter mit den Leitungsorganen der übrigen in der Region Berner Jura-Seeland ansässigen Zivil- und Strafgerichtsbehörden und dem Obergericht ab.