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163.24 GESCHRRGOLRGTROLREGOTROLOLTP CH-BE

Art. 9 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) - Einberufung

Organe der Gerichtsleitung - Geschäftsleitung - Zusammensetzung, Aufgaben und Beschlussfassung
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Art. 9 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) · Einberufung

1. Die oder der Vorsitzende der Geschäftsleitung beruft die Sitzungen der Geschäftsleitung ein und leitet diese.

2. Jedes Mitglied kann bei der oder dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung die Einberufung einer Sitzung oder die Traktandierung eines Geschäfts verlangen.

3. Die Mitglieder der Geschäftsleitung werden zu den Sitzungen schriftlich oder per E-Mail in der Regel fünf Tage vor der Sitzung unter Angabe der Traktanden eingeladen. Allfällige Unterlagen werden der Einladung beigelegt oder zur Einsicht aufgelegt.

4. Zu den Sitzungen der Geschäftsleitung können bei Bedarf weitere interne oder externe Personen mit beratender Stimme hinzugezogen werden.

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