Art. 8 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) - Aufgaben
Art. 8 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) · Aufgaben
1. Die Geschäftsleitung als Plenum entscheidet in erster Linie über Grundsatzfragen und strategische Weichenstellungen. Sie kann die Entscheidbefugnisse in einzelnen Bereichen an einen Ausschuss oder ein einzelnes Mitglied delegieren.
2. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Gerichtsverwaltung und zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht einem anderen Organ zugewiesen sind, insbesondere für
a die Erarbeitung der jährlichen Ressourcenvereinbarung mit dem Obergericht,
b die Bewirtschaftung der dem Regionalgericht zur Verfügung stehenden Ressourcen,
c die Ernennung einer oder eines stellvertretenden Ressourcenverantwortlichen,
d das Personalwesen des Regionalgerichts, insbesondere für die Anstellung des Personals, dessen Zuteilung auf die Abteilungen oder Teams und die Aushilfe in anderen Abteilungen oder Teams,
e die Aufsicht über den Sekretariatsbetrieb und das Rechnungswesen,
f **\* den Entscheid über die Aushilfe von Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten in anderen Abteilungen,
g **\* den Einsatz von vom Obergericht bezeichneten Aushilfen aus anderen Behörden,
h den Entscheid über einen vorübergehenden Belastungsausgleich zwischen den Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten,
i die Regelung der Stellvertretung unter den Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten des Regionalgerichts,
k die Festlegung der Grundsätze betreffend Registratur, Dossierführung und Archivierung,
l die Gewährleistung einer den Bedürfnissen angepassten Weiterbildung,
m die Ausarbeitung und Verabschiedung des Sicherheitskonzepts und der Hausordnung.
3. Sie kann Kommissionen und Arbeitsgruppen einsetzen.
4. Sie kann die Erledigung von Geschäften und Aufgaben den Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten oder andern geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den von ihr eingesetzten Kommissionen und Arbeitsgruppen übertragen.