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GESCHRRGOLRGTROLREGOTROLOLTP
CH-BE
Art. 7 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) - Zusammensetzung
Organe der Gerichtsleitung - Geschäftsleitung - Zusammensetzung, Aufgaben und Beschlussfassung
Art. 7 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) · Zusammensetzung
1. Die Geschäftsleitung besteht aus
a) der oder dem Vorsitzenden,
b) **\*** den Stellvertreterinnen oder Stellvertretern der oder des Vorsitzenden,
c) der leitenden Gerichtsschreiberin oder dem leitenden Gerichtsschreiber,
d) der oder dem Ressourcenverantwortlichen,
e) einer Vertreterin oder einem Vertreter der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland.
2. Das Teilnahme- und Stimmrecht der Vertreterin oder des Vertreters der regionalen Schlichtungsbehörde Oberland beschränkt sich auf Geschäfte, welche diese gleichermassen betreffen wie das Regionalgericht.
3. Die Geschäftsleitung kann der Richterkonferenz beantragen, zusätzliche Mitglieder in die Geschäftsleitung zu wählen.