163.24
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CH-BE
Art. 6 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) - Beschlussfassung
Organe der Gerichtsleitung - Richterkonferenz
Art. 6 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Oberland (GeschR RG OL) · Beschlussfassung
1. Die Richterkonferenz beschliesst mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Damit ein Beschluss gültig zustande kommt, muss mehr als die Hälfte aller Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.
2. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme der oder des Vorsitzenden bzw. deren oder dessen Stellvertretung ausschlaggebend; bei Wahlen entscheidet das Los.
3. Zirkulationsbeschlüsse sind zulässig. Die Stimmabgabe erfolgt in diesem Fall schriftlich oder per E-Mail durch entsprechende Erklärung an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Geschäftsleitung.